Bedingungen für die Inanspruchnahme des Zuschusses:
- Die versicherte Person muss zum Zeitpunkt der Ausstellung des Zahlungsnachweises und der Beantragung des Zuschusses ein Teilnehmer des Programms Bonus Plus sein.
- Die versicherte Personen muss einen Zahlungsnachweis für die Zahnhygiene mit einem aktuellen Datum vorlegen. Rechnungen aus dem Jahr 2024 müssen im selben Jahr eingereicht werden; eine Erstattung im Jahr 2025 ist nicht möglich.
Was wird durch den Zuschuss nicht abgedeckt?
- Zuzahlungen zu Gesundheitsleistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Wie stellen Sie den Antrag?
- Über die mobile Anwendung „Zdraví v mobilu“ (für Nutzer des elektronischen Kundenportals der ČPZP mit verifizierten Zugangsdaten).
- Online über das elektronische Kundenportal auf der Website der Versicherungsgesellschaft.
- Persönlich in einer der Filialen der CPZP.
- Per Datenbox oder Post.
Zahlung des Zuschusses:
- Bargeldlos per Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto.