Professionelle Krankenversicherung

So beantragen Sie einen Zuschuss für Zahnhygiene für Versicherte

OZP - Bedingungen für die Inanspruchnahme des Zuschusses - DentOk - Profesionální Dentální Hygiena
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Online-Antragstellung

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Zuschuss 1 000 CZK

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Möglichkeit, den Zuschuss einmal jährlich zu nutzen

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Vorsorgeuntersuchung erforderlich

Bedingungen für die Inanspruchnahme des Zuschusses:

  1. Der Zuschuss steht allen bestehenden Versicherten zur Verfügung.
  2. Der Zuschuss kann einmal jährlich bezogen werden (pro Antrag können mehrere Rechnungen eingereicht werden).
  3. Für die Zahnhygiene muss der Versicherte einen Zahlungsnachweis vorlegen, der nicht älter als 3 Monate ist.
  4. Voraussetzung für die Erstattung ist eine Vorsorgeuntersuchung oder ein anderer zahnärztlicher Eingriff beim Zahnarzt im laufenden Jahr.

Was wird durch den Zuschuss nicht abgedeckt?

  • Der Zuschuss gilt nicht für Teilbehandlungen der Zahnhygiene, die der Zahnarzt im Rahmen der regulären Gesundheitsfürsorge durchführt.
  • Der Zuschuss deckt keine Ausgaben für Zahnpflegeprodukte (wie Zahnpasta, Zahnbürsten, Mundwasser, Zahnseide usw.).

Wie stellen Sie den Antrag?

  1. Sie können den Zuschuss online über die VITAKARTA-App beantragen.
  2. Der Antrag kann auch per Post oder über die Datenbox eingereicht werden.
  3. Alternativ können Sie ein Papierformular an den OZP-Schaltern ausfüllen.
  4. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 eingereicht werden, da der Anspruch auf den Zuschuss danach verfällt.

Zahlung des Zuschusses

  1. Bargeldlos per Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto.

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