Bedingungen für die Inanspruchnahme des Zuschusses:
- Der Zuschuss steht allen bestehenden Versicherten zur Verfügung.
- Der Zuschuss kann einmal jährlich bezogen werden (pro Antrag können mehrere Rechnungen eingereicht werden).
- Für die Zahnhygiene muss der Versicherte einen Zahlungsnachweis vorlegen, der nicht älter als 3 Monate ist.
- Voraussetzung für die Erstattung ist eine Vorsorgeuntersuchung oder ein anderer zahnärztlicher Eingriff beim Zahnarzt im laufenden Jahr.
Was wird durch den Zuschuss nicht abgedeckt?
- Der Zuschuss gilt nicht für Teilbehandlungen der Zahnhygiene, die der Zahnarzt im Rahmen der regulären Gesundheitsfürsorge durchführt.
- Der Zuschuss deckt keine Ausgaben für Zahnpflegeprodukte (wie Zahnpasta, Zahnbürsten, Mundwasser, Zahnseide usw.).
Wie stellen Sie den Antrag?
- Sie können den Zuschuss online über die VITAKARTA-App beantragen.
- Der Antrag kann auch per Post oder über die Datenbox eingereicht werden.
- Alternativ können Sie ein Papierformular an den OZP-Schaltern ausfüllen.
- Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 eingereicht werden, da der Anspruch auf den Zuschuss danach verfällt.
Zahlung des Zuschusses
- Bargeldlos per Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto.