Bedingungen für die Inanspruchnahme des Zuschusses:
- Versicherte müssen einen Zahlungsnachweis für die durchgeführte Zahnhygiene vorlegen. Dieser darf nicht älter als 3 Monate sein.
Was wird durch den Zuschuss nicht abgedeckt?
- Der Zuschuss gilt nicht für zahnärztliche Untersuchungen oder Behandlungen, die nicht mit Zahnhygiene zusammenhängen.
- Der Zuschuss deckt keine zahnärztlichen Hilfsmittel oder andere Waren wie Zahnpflegeprodukte ab.
Wie stellen Sie den Antrag?
- Online über das VoZP-Kundenportal oder die mobile Anwendung „Zdraví na klik“.
- Sie können den Antrag auch persönlich oder per Post einreichen, nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, das auf der Website der Versicherungsgesellschaft verfügbar ist.
- Die Versicherung nimmt Anträge bis spätestens 31. Dezember 2024 entgegen.
Zahlung des Zuschusses:
- Bargeldlos per Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto.