Militärkrankenversicherung

So beantragen Sie einen Zuschuss für Zahnhygiene bei der VOZP

VOZP - Bedingungen für die Inanspruchnahme des Zuschusses - DentOk - Profesionální Dentální Hygiena
icon

Online-Antragstellung

icon

Zuschuss 500 CZK

icon

Möglichkeit, den Zuschuss einmal jährlich zu nutzen

icon

Erschwingliche Prävention

Bedingungen für die Inanspruchnahme des Zuschusses:

  1. Versicherte müssen einen Zahlungsnachweis für die durchgeführte Zahnhygiene vorlegen. Dieser darf nicht älter als 3 Monate sein.

Was wird durch den Zuschuss nicht abgedeckt?

  • Der Zuschuss gilt nicht für zahnärztliche Untersuchungen oder Behandlungen, die nicht mit Zahnhygiene zusammenhängen.
  • Der Zuschuss deckt keine zahnärztlichen Hilfsmittel oder andere Waren wie Zahnpflegeprodukte ab.

Wie stellen Sie den Antrag?

  1. Online über das VoZP-Kundenportal oder die mobile Anwendung „Zdraví na klik“.
  2. Sie können den Antrag auch persönlich oder per Post einreichen, nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, das auf der Website der Versicherungsgesellschaft verfügbar ist.
  3. Die Versicherung nimmt Anträge bis spätestens 31. Dezember 2024 entgegen.

Zahlung des Zuschusses:

  1. Bargeldlos per Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin

Buchen Sie Ihren Dentalhygienetermin einfach online und geben Sie Ihrem Lächeln die Pflege, die es verdient

Jetzt buchen