Bedingungen für die Inanspruchnahme des Zuschusses:
- Versicherte über 18 Jahren müssen sich vor der Antragstellung mindestens einmal in den letzten 24 Monaten einer Vorsorgeuntersuchung bei einem Hausarzt unterzogen haben (Vorsorgeuntersuchung oder regelmäßige Kontrolle beim Zahnarzt wird dabei nicht berücksichtigt).
- Anspruch auf den Zuschuss haben alle Versicherten ab einem Alter von 1 Jahr.
- Der Versicherte muss einen Zahlungsnachweis für die Zahnhygiene vorlegen, der nicht älter als 3 Monate ist.
Was wird durch den Zuschuss nicht abgedeckt?
- Der Zuschuss gilt nicht für Teilbehandlungen der Zahnhygiene, die vom Zahnarzt im Rahmen der gesetzlichen Gesundheitsversorgung durchgeführt werden.
- Er kann auch nicht für zahnärztliche Eingriffe, Materialien oder Produkte während der Behandlung beim Zahnarzt verwendet werden.
- Der Zuschuss deckt keine Ausgaben für Zahnpflegeprodukte (wie Zahnpasta, Zahnbürsten, Mundwasser, Zahnseide usw.).
- Auch für Zahnaufhellungen in der Zahnarztpraxis wird kein Zuschuss gewährt.
Wie stellen Sie den Antrag?
Füllen Sie einfach das Online-Formular in der „Moje VZP“-App aus. Die Versicherungsgesellschaft nimmt alle Anträge bis zum 31. Dezember 2024 entgegen.
Zahlung des Zuschusses
- Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto.
- Postanweisung (nur in Ausnahmefällen).