Krankenversicherungsgesellschaft des Innenministeriums der Tschechischen Republik

So beantragen Sie einen Zuschuss für Zahnhygiene bei der ZPMV

ZPMV - Bedingungen für die Inanspruchnahme des Zuschusses - DentOk - Profesionální Dentální Hygiena
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Online-Antragstellung

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Zuschuss 500 CZK für Erwachsene und 1 500 CZK für Kinder

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Möglichkeit, den Zuschuss einmal jährlich zu nutzen

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Vorsorgeuntersuchung erforderlich

Bedingungen für die Inanspruchnahme des Zuschusses:

  1. Versicherte über 18 Jahre müssen sich vor der Antragstellung (ab dem 1. Januar 2022) einer Vorsorgeuntersuchung bei einem Hausarzt unterziehen.
  2. Ein Zahlungsnachweis für die Zahnhygiene ist erforderlich. Dieser darf nicht älter als 3 Monate sein. Mehrere Rechnungen können für einen Antrag zusammengefasst werden. In diesem Fall wird die Frist basierend auf dem aktuellsten Beleg berechnet.

Was wird durch den Zuschuss nicht abgedeckt?

  • Mundhygienebehandlungen, die von Ihrem Zahnarzt durchgeführt und von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
  • Verfahren, Behandlungen, Produkte und Materialien, die während Ihres Zahnarztbesuchs verwendet werden.
  • Produkte zur Mundhygienepflege, wie Zahnbürsten, Interdentalbürsten, Zahnpasten, Mundspülungen und Ähnliches.
  • Zahnaufhellungsbehandlungen

Wie stellen Sie den Antrag?

  1. Nach der Registrierung auf der Website der Versicherung können Sie Ihren Antrag online über das E-Kommunikationsportal einreichen.
  2. Anträge können bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden.

Zahlung des Zuschusses:

  1. Bargeldlos per Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto.

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