ŠKODA-ARBEITNEHMERVERSICHERUNGSGESELLSCHAFT

So beantragen Sie einen Zuschuss für Zahnhygiene bei der ZPŠ

ZPŠ - Bedingungen für die Inanspruchnahme des Zuschusses - DentOk - Profesionální Dentální Hygiena
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Online-Antragstellung

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Zuschuss 400 CZK

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Möglichkeit, den Zuschuss einmal jährlich zu nutzen

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Erschwingliche Prävention

Bedingungen für die Inanspruchnahme des Zuschusses:

  1. Ein Zahlungsnachweis für die Zahnhygiene, der nicht älter als 3 Monate ist, muss vorgelegt werden.
  2. Der Zuschuss kann nur einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden.
  3. Gilt für Behandlungen durch eine Dentalhygienikerin oder einen Zahnarzt außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was wird durch den Zuschuss nicht abgedeckt?

  • Mundhygienebehandlungen, die von Ihrem Zahnarzt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden.
  • Verfahren, Behandlungen, Produkte und Materialien, die während eines Zahnarztbesuchs verwendet werden.
  • Produkte zur Mundhygienepflege wie Zahnbürsten, Interdentalbürsten, Zahnpasten, Mundspülungen und Ähnliches.

Wie stellen Sie den Antrag?

  1. Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen per E-Mail, über ein Postfach, über das Webportal der Krankenkasse (Bereich „Versicherte -> Formulare für Versicherte“) oder per Post ein.
  2. Anträge auf den Zuschuss nimmt die Versicherung bis zum 29. November 2024 entgegen.

Zahlung des Zuschusses:

  1. Bargeldlos per Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto.

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